Fallschutzmatten

Fallschutzmatten als unverzichtbare Schutzelemente

In vielen Situationen, in denen sich Menschen bewegen, kann es zu Stürzen aus verschiedenen Höhen mit teilweise besorgniserregenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Schon aus einer geringen Distanz kann ein Sturz zu Verletzungen führen. Aus diesem Grund werden Lebensbereiche, welche typisch sind für ein hohes Sturzrisiko im Zuge der modernen Technik und des baulichen Unfallschutzes mit Spezialmatten ausgestattet.

Um eine flächendeckende und zuverlässige Umsetzung des Unfallschutzes zu gewährleisten, legen Kommunen, öffentliche und private Betreiber sowie Versicherungen einen großen Wert darauf, vorbeugende Maßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang stehen Betreiber von Spielplätzen, Schulen, Sport- und Freizeitzonen in der Pflicht, sogenannte Fallschutzmatten zu installieren. Die Bedeutung der Fallschutzmatten wird innerhalb der Zertifizierung von Spielzeugvorrichtungen zunehmend wichtiger. Die DIN EN 1176 ist die Basis für die entsprechende Zertifiizierung. Diese verlangt, dass Spielplätze und andere öffentlich nutzbare Bereiche bestimmten sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Anforderungen gerecht werden. Neben den eigentlichen Spielgeräten, die ebenfalls einer Zertifizierung unterliegen, sind auch Fallschutzmatten davon betroffen. In diesem Zusammenhang ist die DIN EN 1177 von Relevanz.

Fallschutzmatten sind neben Fallschutzfußböden und Fallschutzplatten hervorragend geeignet, um einen aufpralldämpfenden Unterboden zu gewährleisten. Spiel- und Klettertürme, Baumhäuser, Schaukeln und Klettergerüste sind prädestiniert dafür, dass Kinder beim Spielen und Toben häufig aus größerer Höhe stürzen. Um Spielplätze und andere Bereiche sicherer zu machen, sind Fallschutzmatten deshalb eine zeitgemäße und sinnvolle Maßnahme.

In Abhängigkeit von der verschiedenartigen Beschaffenheit sind Fallschutzmatten für unterschiedliche Höhengefährdungen und Sturzhöhen geeignet. Die materialseitige Ausstattung der Matten in Bezug auf die Menge der eingearbeiteten Materialschichten und damit der Stärke der Aufleger bestimmt, für welche Fallhöhe ein optimaler Schutz umsetzbar ist.

TÜV geprüfte Fallschutzmatten werden unter Einbeziehung der DIN EN 1177 von den Herstellern in abweichenden Querschnitssparametern angeboten. Eine Fallschutzmatte in einer Dicke von 30mm ist für eine Fallhöhe von maximal 1m angebracht. Je stärker die Matten sind, desto größere Sturzhöhen können sie abfedern. Die sturzdämpfenden Eigenschaften erhalten WINNETOO Fallschutzmatten durch deren spezifische Fertigung und deren erstaunliche Gebrauchseigenschaften. Als Grundstoff für die Produktion von Fallschutzmatten werden Gummisubstanzen verwendet, die in granulierter, körniger Form vorliegen. Durch Hinzufügen eines synthetischen Bindemittels entsteht eine elastische Grundmatte aus Gummi. Moderne Fallschutzmatten in hochwertiger Ausstattung werden in den überwiegenden Fällen mehrschichtig gefertigt. Das bedeutet, dass die Basisschicht mit einer sturzdämpfenden Nutzschicht aus strapazierfähigen Kunststoffen kombiniert wird. Die obere Schicht kann farblich variieren. Insgesamt besteht die Fallschutzmatte aus einer löcherigen, wasserdurchlässigen Struktur mit zahlreichen gummiartigen Fasern. Dies ist die Voraussetzung für den verlässlichen vorbeugenden Verletzungsschutz und die lange Haltbarkeit.

Colorierte Fallschutzmatten sind hervorragend geeignet, um neben ihrer eigentlichen Funktion gleichsam einen dekorativen Nutzen zu erbringen. Sie sind deshalb gleichzeitig optische Highlights in Innen- und Außenanlagen.

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